Aroha®, Drums Alive®, ZUMBA® und Co

Wir kennen sie alle, die neuen Trends – zumindest dem Namen nach - und beobachten fasziniert wie sich von Jahr zu Jahr neue Programme als Megatrends der Fitness-Szene in Lifestyle- Magazinen, im Internet, bei Veranstaltungen positionieren, die Menschen in Scharen hinrennen und über kurz oder lang das Programm wieder verschwunden ist.

Einige schaffen es überdauernd, ob des hervorragenden Marketings, das dahinter steckt. Andere schaffen es nicht.

Eines haben jedoch fast alle gemeinsam. Die Entwickler haben das Konzept rechtlich schützen lassen, damit niemand Unbefugtes das Programm und den Namen nutzen darf, um damit Geld mit den Lizenzen zu verdienen und – es ist selten etwas total Neues! Es ist oft „nur“ eine Kombination von schon vorhandenen Inhalten und Ideen. Eine neue Kombination mit einem neuen Gerät, oder einer anderen Verwendung des Geräts (siehe trommeln auf den Sitzball wie bei Drums Alive), besondere Musik (wie bei Zumba mit lateinamerikanischen Rhythmen), eine Philosophie (wie bei Yoga, Indian Balance, … ), besondere Choreografien oder auch gar keine festgelegten Schrittfolgen, …

Der DTB beobachtet diesen Markt und diese Szene genau, da es auch darum geht überdauernde, lohnende Trends und Entwicklungen für die Vereine aufzuspüren und sie ihnen zur Verfügung zu stellen.

Denn all diese Trends ermöglichen den Vereinen neue Mitglieder zu gewinnen. Potenzielle Mitglieder, die bisher den Weg zum Verein noch nicht gefunden haben, aber von diesem Trend im Lifestyle-Magazin gelesen haben und ihn gerne mal ausprobieren möchten.

Dabei ist es uns jedoch wichtig, dass die Übungsleiter und Trainer eine fundierte Ausbildung erhalten, um kompetent und authentisch die Kurse im Verein anzubieten.

Mit den geschützten Programmen Aroha®, DrumsALive® und Indian Balance® ist uns das gelungen. Die DTB-Akademie hat dabei gemeinsam mit den Entwicklern Bernhard Jakszt, Carrie Ekins und Christina de May die Instructor-Ausbildungen entwickelt und vereinbart, dass alle Übungsleiter und Trainer, die eine solche Ausbildung (15 LE) absolviert haben, auch die Lizenz und damit das Recht erhalten ein entsprechendes Angebot im Verein unter diesem Namen anzubieten. Es sind keinerlei weitere Verpflichtungen (wie z. B. Lizenzverlängerung) damit verbunden.

Anders steht es mit dem Trend ZUMBA®. Eine Kooperation mit der weltweit operierenden ZUMBA Fitness LLC ist für den DTB nicht sinnvoll. Denn wir könnten als DTB Räumlichkeiten für die Ausbildung kostenfrei zur Verfügung stellen, aber weder Inhalte, Preise noch Geschäftsbedingungen beeinflussen.

Und diese Geschäftsbedingungen haben es in sich. Um eine einjährige ZUMBA Basic-Lizenz zu erwerben, kann jeder – ohne Voraussetzungen – an einer 2-tägigen Trainer-Ausbildung (355 US-Dollar) teilnehmen. Die Preise sind in Europa jeweils in US-Dollar und Euro angegeben.

Der Instructor erhält urheberrechtlich geschützte Choreografien und gesonderte Musik, die einzusetzen sind.

Die einjährige Lizenz (Basic Steps level 1) ist über weitere Kurse der ZUMBA-Academy innerhalb eines Jahres zu aktualisieren oder über eine ZIN-Mitgliedschaft. ZIN bedeutet ZUMBA Instructor Network und ist das ZUMBA Fitness Karrieresystem mit Trainer Netzwerk. Für die Mitgliedschaft zahlt der Instructor monatlich 30 US-Dollar und erhält fertige Choreografie, Musik, Marketing- Material und den ZIN-Newsletter.

Für den darauf folgenden Ausbildungslevel ZUMBA GOLD® (Tagesveranstaltung 300 US-Dollar) ist eine ZIN Mitgliedschaft erforderlich und man erhält die Lizenz „solange Sie ZIN Mitglied mit gutem Ruf sind.“

Wenn Sie in ihrem Verein Zumba® anbieten möchten, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Zumba® darf nur von Trainer/innen angeboten werden, die an einer Ausbildung mit autorisierter Ausbilderin teilgenommen haben und von der Ausbilderin in die Trainer-Datei eingetragen wurde. Die Teilnahme an einer ZUMBA®-Party reicht nicht aus!
  • Die Trainerin muss eine Lizenzvereinbarung unterschreiben, in der ausführlich formuliert ist, was sie tun darf und was nicht und wie der Begriff ZUMBA® zu verwenden ist.
  • Die Lizenz ist zunächst für ein Jahr gültig und muss innerhalb des Jahres aktualisiert werden - außer die Trainerin ist ZIN-Mitglied.
  • Zumba darf nicht verändert, variiert oder abgewandelt werden, sonst drohen Schadensersatzforderungen.

ZUMBA® Fitness LLC betreibt in allen Ländern beständig Internet-Recherche, nach Anbietern von ZUMBA® und gleicht diese mit der lizenzierten Trainer-Datei ab. Wer dort nicht eingetragen ist und dennoch ZUMBA® anbietet, erhält eine Abmahnung bzw. Unterlassungsklage die zudem Schadensersatzforderungen beinhalten.

Wenn Sie jetzt fragen was ZUMBA® eigentlich ist? Es ist ein tänzerisches Herz-Kreislaufprogramm nach lateinamerikanischer Musik und entsprechenden Schrittkombinationen ohne schwierige Choreografien.

Deutscher Turner-Bund

Pia Pauly, Abteilungsleiterin Sport

Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt/Main

Tel.-Nr. 069/67801-136