CrossFit®, ThaiBo® oder Zumba® haben eines gemeinsam - sie führen ein ® an ihrem Namen.

Dieses Symbol bedeutet, dass der Name patentrechtlich geschützt ist und er nur mit Erlaubnis des Patentinhabers genutzt werden darf. Und das hat auch zunächst nichts mit Inhalten zu tun. Es ist  schlichtweg unzulässig, ohne Zustimmung des Inhabers (Lizenz) den Namen/Begriff zu benutzen.

Der Inhaber lässt einen Namen (Begriff) für bestimmte Produkte/Kategorien/Klassen schützen - wie z. B. für Kleidung, Parfüm, Aus- und Fortbildung, etc. Wenn der Begriff ein „Kunstwort" ist, bei dem man nicht auf den Inhalt schließen kann, dann wird es als sogenannte Wortmarke geschützt. Zumba® und ThaiBo® sind solche Wörter. Und wer keine Lizenz (= Erlaubnis hat), muss wissen: Finger weg! Auch keine Abwandlungen kreieren, die sich ähnlich anhören!

Aus gegebenem Anlass weisen wir eindringlich darauf hin, diese Markenrechte penibel zu beachten. Denn Markenrechtsverletzungen können teuer werden.

Die Markeninhaber beauftragen in der Regel Anwälte zur Durchsetzung der Markenrechte. Diese suchen im Internet systematisch nach der Markennennung und prüfen, ob die Anbieter auch berechtigt sind, die Marke zu verwenden. Wenn nicht, drohen Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen, die oft Schadensersatzforderungen beinhalten. Denn die Markeninhaber wollen mit ihren Marken Geld verdienen. Das heißt, sie vergeben die Erlaubnis zur Markennutzung nur, wenn dafür gezahlt wird. Bei Marken im Fitnessbereich erfolgt dies meist durch die geforderte Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen oder eine kostenpflichtige „Club"-Mitgliedschaft.

Trends als Motor der Mitgliederentwicklung

Der DTB beobachtet diesen Markt und die Fitnessszene genau, da es darum geht, lohnende Trends und Entwicklungen für die Vereine aufzuspüren und sie ihnen zur Verfügung zu stellen.

Denn all diese Trends ermöglichen es den Vereinen, neue Mitglieder zu gewinnen. Potenzielle Mitglieder lesen von diesen Trends im Internet, in Lifestylemagazinen oder stoßen in den Social Media auf den Trend und möchten ihn gerne mal ausprobieren.

DTB als Dienstleister für die Vereine

Bei den Trendprogrammen Aroha®, DrumsAiive® und Indian Balance® arbeitet der DTB mit den Entwicklern und Markeninhabern zusammen, um den Übungsleitern eine fundierte Ausbildung und die Nutzung des Namens (Lizenz) zu ermöglichen.

LaGYM® und 4XF CrossTraining® sind Marken des DTB

Der DTB hat aber auch Programme mit aktuellen Angeboten entwickelt und deren Namen schützen lassen, damit sie ausschließlich den Turn­ und Sportvereinen vorbehalten sind. So z. B. das Programm LaGYM®, das vor allem Frauen anspricht, mit Spaß am Tanzen und Fitness ohne schwierige Choreografien. Mitreißende Musik hören und abtanzen - das ist das Programm. Unter www.lagym.de sind alle notwendigen Informationen zu finden, wie Videos, Partyberichte und Termine, lnstructor-Ausbildungen, Trainer/lnstructoren-Suche und Vereinsangebote.

4XF CrossTraining® und 4XF Games® sind weitere DTB-Marken, die den Trend des Functional Trainings aufgreifen unter dem Motto: Kuschelfitness war gestern – schweißtreibende Fitness mit Quälfaktor ist heute. Schauen sie ins Programm der DTB­Akademie www.dtb-akademie.de, dort finden Sie eine Fülle von lnstructorausbildungen.

Also - nur mit Lizenz loslegen, ansonsten Finger weg!

von: Pia Pauly, Deutscher Turner-Bund